de.express Kaminbau Zum Portal
de.expressKaminbauKaminbau
Kaminbau

Kamin in der Mietwohnung: Was Mieterinnen und Mieter klären müssen

Wer zur Miete wohnt und einen Ofen möchte, braucht in der Regel die Zustimmung der Vermieterseite. Der Einbau einer Feuerstätte ist keine Einrichtung wie ein Regal, sondern ein Eingriff in die Bausubstanz: Er berührt den Schornstein, oft eine Wanddurchführung, den Bodenbelag und den Brandschutz. Holen Sie diese Zustimmung schriftlich ein, und zwar bevor Sie planen oder ein Gerät kaufen. Parallel klärt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger als zuständige Stelle, ob der vorhandene Zug überhaupt geeignet ist.

Warum die Zustimmung an den Anfang gehört

Die Reihenfolge entscheidet über den Ausgang. Wer erst kauft, dann einbauen lässt und danach fragt, steht im schlechtesten Fall vor einem Rückbau auf eigene Kosten. Wer vorher fragt und eine Ablehnung bekommt, hat nichts verloren außer einer Idee.

Formulieren Sie die Anfrage konkret. Eine allgemeine Frage nach einem Kamin lädt zu einem allgemeinen Nein ein. Beschreiben Sie stattdessen, welche Bauart Sie planen, an welchen vorhandenen Zug angeschlossen werden soll, welcher Fachbetrieb das ausführt und welche Nachweise Sie beibringen. Je konkreter Ihr Vorhaben ist, desto eher lässt sich darüber reden.

Hilfreich ist auch, die Interessen der anderen Seite zu bedienen. Eine Vermieterin sorgt sich um Schäden, um Haftung und um den Zustand bei Auszug. Wer diese Punkte von sich aus anspricht und regelt, macht die Zusage wahrscheinlicher.

Was in die schriftliche Vereinbarung gehört

Eine mündliche Zusage am Telefon hilft Ihnen später nicht. Halten Sie die Punkte fest, die im Streitfall relevant werden:

  • Welche Feuerstätte an welchem Zug eingebaut werden darf
  • Dass die Ausführung durch einen Fachbetrieb erfolgt
  • Wer die Kosten für Einbau, Prüfung und laufenden Betrieb trägt
  • Wer für Wartung und die wiederkehrende Prüfung zuständig ist
  • Was beim Auszug geschieht: Rückbau, Übernahme oder Verbleib
  • Wie mit Spuren am Bodenbelag und an der Wand umgegangen wird
  • Ob und wie eine notwendige Sanierung des Zuges geregelt ist

Der Punkt zum Auszug ist der wichtigste und der am häufigsten vergessene. Ein eingebauter Ofen ist nicht ohne Weiteres mitzunehmen, und ein Rückbau hinterlässt eine Öffnung im Schornstein und einen Bodenschutz, der weg muss. Klären Sie vorher, ob die Anlage bleiben darf, ob sie übernommen wird oder ob Sie den ursprünglichen Zustand herstellen müssen.

Der Schornstein entscheidet unabhängig von der Zustimmung

Selbst mit einem Ja der Vermieterseite steht und fällt alles mit der Abgasanlage. In vielen Wohnungen gibt es keinen freien Zug, oder der vorhandene ist bereits mit der Zentralheizung belegt. Ein Zug, an dem eine Gastherme hängt, ist für Ihren Ofen in aller Regel nicht verfügbar.

Auch die Lage der Wohnung im Haus spielt mit. In einem oberen Geschoss ist die wirksame Höhe geringer, was den Zug schwächt. Und eine Außenlösung an der Fassade scheidet meist aus, weil die Fassade nicht zur Wohnung gehört, sondern zum Gebäude.

Lassen Sie deshalb früh prüfen, ob überhaupt ein geeigneter Anschluss vorhanden ist. Diese Auskunft kostet wenig und erspart Ihnen ein Gespräch, das ohnehin ins Leere geführt hätte.

Wenn bereits ein Ofen vorhanden ist

Häufiger als der Neueinbau ist der Fall, dass in der Wohnung schon eine Feuerstätte steht, oft seit Jahrzehnten. Auch dann sollten Sie nicht einfach anzünden. Klären Sie, ob die Anlage angemeldet und geprüft ist, ob sie betriebsbereit ist und ob der Zug in Ordnung ist. Lange ungenutzte Schornsteine können verstopft, versottet oder von Vögeln bewohnt sein.

Klären Sie außerdem mit der Vermieterseite, wer die Anlage instand hält. Eine vorhandene, vermietete Feuerstätte ist Teil der Mietsache, und ihr Zustand ist nicht automatisch Ihre Angelegenheit. Ist sie dagegen von einem Vormieter eingebaut worden, kann die Lage unklar sein, und genau deshalb lohnt sich die Frage vor dem ersten Feuer.

Der Betrieb im Mehrparteienhaus

Ein Ofen wirkt über die Wohnung hinaus. Rauch zieht über Balkone und an Fenstern vorbei, und Nachbarn merken es, wenn jemand feucht heizt. Wer sauber heizt, hat diese Diskussion in aller Regel nicht. Wer mit nassem Holz einen Nebel über den Hof legt, bekommt sie garantiert.

Beachten Sie außerdem die Frage der Luft. In einer Wohnung mit dichten Fenstern und einer Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb kann der Ofen in eine Unterdrucksituation geraten. Das ist der Punkt, an dem es nicht mehr um Nachbarschaft geht, sondern um Kohlenmonoxid.

Fazit

Zuerst die Zustimmung, dann der Schornstein, dann das Gerät. Holen Sie die Erlaubnis schriftlich, regeln Sie darin Kosten, Wartung und vor allem den Auszug, und lassen Sie die Eignung des Zuges von der zuständigen Stelle beurteilen. Steht bereits ein Ofen in der Wohnung, klären Sie Zustand und Zuständigkeit, bevor Sie ihn in Betrieb nehmen. Diese Reihenfolge schützt Sie vor dem teuersten Ausgang, dem Rückbau.

← Alle Beiträge aus Kaminbau