Kamin im Mehrparteienhaus und in der Eigentümergemeinschaft
Auch als Eigentümerin einer Wohnung entscheiden Sie über einen Ofen nicht allein. Der Grund liegt in der Aufteilung des Eigentums: Der Schornstein, die tragenden Bauteile und die Fassade gehören in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum, nicht zu Ihrer Wohnung. Wer eine Feuerstätte anschließt, nutzt und verändert damit gemeinschaftliche Bauteile. Deshalb gehört die Klärung in der Gemeinschaft an den Anfang, vor die Planung und lange vor den Kauf eines Geräts. Die Verwaltung ist der übliche erste Ansprechpartner.
Warum der Zug allen gehört und nicht Ihnen
Ein Schornstein verläuft durch mehrere Geschosse und dient dem Gebäude, nicht einer einzelnen Wohnung. Selbst wenn er durch Ihre Wohnung führt und eine Anschlussmöglichkeit in Ihrem Wohnzimmer liegt, ist er deshalb noch nicht Ihrer. Dasselbe gilt für die Fassade, an der eine Außenlösung hängen würde, und für Decken, durch die eine neue Anlage müsste.
Daraus ergibt sich die Grundregel: Was am Gemeinschaftseigentum verändert wird, ist Sache der Gemeinschaft. Wie die Entscheidung dort zustande kommt, hängt vom Einzelfall und von der Teilungserklärung ab. Manche Gemeinschaften haben zu solchen Fragen bereits etwas geregelt, andere nicht. Die Verwaltung weiß, wie in Ihrem Haus vorzugehen ist.
Was Sie in jedem Fall vermeiden sollten, ist der stille Einbau. Eine Feuerstätte wird ohnehin geprüft, bevor sie in Betrieb geht, und spätestens dann ist sie bekannt. Ein Rückbau auf eigene Kosten ist der unerfreulichste Ausgang dieses Wegs.
Die Belegung des Zuges ist der häufigste Stolperstein
Selbst wenn die Gemeinschaft zustimmt, muss der Zug technisch verfügbar sein. In Mehrparteienhäusern sind Schornsteine oft belegt, häufig mit der zentralen Wärmeerzeugung. Ein Zug, an dem eine Gasanlage hängt, steht Ihnen nicht zur Verfügung.
Manche Gebäude haben mehrere Züge, von denen einer aus früheren Zeiten frei ist. Ob dieser für Ihr Vorhaben taugt, hängt von Querschnitt, Zustand und wirksamer Höhe ab. Und hier kommt ein Punkt hinzu, den man mitdenken sollte: Ein freier Zug ist eine begrenzte Ressource des Hauses. Wenn Sie ihn belegen, ist er für andere weg. Rechnen Sie damit, dass dieses Argument in der Gemeinschaft auftaucht.
Was Sie vor dem Gespräch vorbereiten
Ein Antrag ohne Substanz wird abgelehnt, weil niemand einer Unbekannten zustimmt. Bereiten Sie deshalb vor:
- Welche Bauart und welche Leistung geplant sind
- An welchen konkreten Zug angeschlossen werden soll und ob dieser frei ist
- Eine Einschätzung der zuständigen Stelle zur Eignung des Zuges
- Welcher Fachbetrieb ausführt und welche Nachweise es geben wird
- Ob bauliche Veränderungen nötig sind, etwa eine Wanddurchführung
- Wer die Kosten trägt, auch die für eine mögliche Sanierung des Zuges
- Wie mit Folgekosten und Instandhaltung umgegangen wird
Der letzte Punkt entscheidet oft. Eine Gemeinschaft fürchtet, dass eine Einzelmaßnahme später zur Sache aller wird, etwa wenn der genutzte Zug versottet und saniert werden muss. Wer diese Sorge von sich aus aufgreift und die Verantwortung dafür klar bei sich verortet, nimmt dem Nein sein stärkstes Argument.
Rücksicht ist hier keine Höflichkeit, sondern Voraussetzung
In einem Mehrparteienhaus wirkt ein Ofen nach außen. Der Rauch zieht an fremden Fenstern und über fremde Balkone. Wer sauber heizt, mit trockenem Holz und heißer Flamme, erzeugt kaum sichtbaren Rauch und wenig Geruch. Wer feucht heizt und drosselt, produziert genau das, was Nachbarn zu Recht stört.
Das ist mehr als Etikette. Konflikte um Rauch in Mehrparteienhäusern beginnen fast immer bei der Betriebsweise, nicht bei der Anlage. Wer von Anfang an ordentlich heizt, hat die Diskussion in der Regel nicht.
Wenn eine Anlage bereits vorhanden ist
Manche Wohnungen haben eine alte Feuerstätte, die seit Jahren nicht lief. Bevor Sie sie wieder in Betrieb nehmen, ist der Zug zu prüfen, denn lange ungenutzte Schornsteine sind ein eigenes Kapitel. Klären Sie außerdem, wie der Bestand in der Gemeinschaft eingeordnet ist. Eine seit jeher vorhandene Anlage ist etwas anderes als eine, die ein Voreigentümer eingebaut hat, ohne zu fragen.
Auch hier gilt: Die Wiederinbetriebnahme ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Ein alter Ofen ist nicht deshalb zulässig, weil er lange dasteht.
Fazit
Schornstein und Fassade gehören dem Haus, nicht Ihnen. Klären Sie das Vorhaben in der Gemeinschaft, bevor Sie planen, gehen Sie mit einem konkreten und durchdachten Antrag hinein und beantworten Sie die Frage nach Kosten und Instandhaltung von sich aus. Prüfen Sie parallel, ob überhaupt ein freier, geeigneter Zug vorhanden ist. Und heizen Sie danach so, dass die Nachbarschaft es nur sieht, wenn sie auf das Dach schaut.