Die Abnahme durch den Bezirksschornsteinfeger: Ablauf und Unterlagen
Bevor eine neue oder wesentlich geänderte Feuerstätte in Betrieb geht, wird sie vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger geprüft. Er schaut sich an, ob Gerät, Verbindungsstück und Abgasanlage zusammenpassen, ob die Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten sind, ob die Verbrennungsluft gesichert ist und ob die Anlage insgesamt sicher betrieben werden kann. Grundlage sind die Unterlagen des Geräts und die Ausführung vor Ort. Fällt das Ergebnis positiv aus, erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese ist Ihr Nachweis und für Versicherungsfragen von Bedeutung.
Wann die Prüfung ansteht
Der Anlass ist immer eine Veränderung an der Anlage. Das betrifft den Einbau einer neuen Feuerstätte ebenso wie den Austausch eines Geräts, den Anschluss an einen bislang ungenutzten Zug oder eine Sanierung der Abgasanlage. Auch wer eine stillgelegte Anlage wieder in Betrieb nehmen möchte, geht diesen Weg.
Die Prüfung findet nach dem Einbau statt, aber die Beratung sollte davor liegen. Genau das ist der Punkt, an dem viele Vorhaben ins Straucheln geraten: Wer erst nach dem Aufstellen fragt, ob es zulässig ist, hat die Reihenfolge verkehrt. Sinnvoll sind zwei Kontakte, einer in der Planung und einer nach der Ausführung.
Zuständig ist nicht irgendein Betrieb, sondern der für Ihren Bezirk bevollmächtigte. Er ist für die hoheitlichen Aufgaben zuständig, unabhängig davon, wer bei Ihnen kehrt.
Was vor Ort angeschaut wird
Die Prüfung ist keine Formsache, sondern eine Begehung der gesamten Anlage. Im Blick sind üblicherweise:
- Passt die Feuerstätte nach Bauart und Leistung zur Abgasanlage
- Ist das Verbindungsstück fachgerecht ausgeführt und dicht angeschlossen
- Ragt das Rohr in den Schornsteinquerschnitt hinein
- Sind die Abstände zu brennbaren Bauteilen eingehalten, auch entlang des Rohrs
- Liegt ein geeigneter, nicht brennbarer Bodenschutz vor der Öffnung
- Ist die Verbrennungsluft gesichert, und gibt es Abluftgeräte im Verbund
- Sind Reinigungsöffnungen vorhanden und zugänglich
- Ist der Zustand des Zuges für die geplante Betriebsweise geeignet
Besonders aufmerksam wird die Frage nach Lüftungsanlagen und Dunstabzugshauben behandelt. Wo Luft aus dem Haus gefördert wird, kann Unterdruck entstehen, der Abgase in den Raum zieht. Verschweigen Sie solche Geräte nicht, denn hier geht es um Kohlenmonoxid und nicht um Bürokratie.
Welche Unterlagen Sie bereithalten
Die Prüfung wird deutlich einfacher, wenn die Papiere da sind. Nützlich sind die Bedienungs- und Aufstellanleitung des Geräts, das Datenblatt mit den Abständen und Leistungsdaten sowie die Bescheinigung des Fachbetriebs über die ausgeführten Arbeiten. Bei einer sanierten Abgasanlage kommen die Unterlagen des eingebauten Systems dazu.
Diese Papiere sind kein Verwaltungsballast. Die Abstände, die geprüft werden, stammen aus der Prüfung des jeweiligen Geräts, und ohne das Datenblatt lässt sich nicht beurteilen, ob sie eingehalten sind. Bewahren Sie die Unterlagen deshalb auch nach der Abnahme auf. Bei einem späteren Verkauf des Hauses fragt danach der Nächste.
Wenn etwas beanstandet wird
Nicht jede Prüfung endet mit einem Haken. Häufige Beanstandungen sind ein zu weit hineinragendes Rauchrohr, fehlender oder zu kleiner Bodenschutz, zu geringe Abstände zu einer Holzverkleidung, eine nicht erreichbare Reinigungsöffnung oder eine ungeklärte Luftsituation. Das meiste davon ist behebbar, oft mit überschaubarem Aufwand.
Wichtig ist, wer es behebt. Wurde die Anlage von einem Fachbetrieb eingebaut, ist die Nachbesserung dessen Sache. Genau deshalb ist es sinnvoll, den Einbau nicht in Eigenregie zu machen und die Abnahme nicht als Kontrolle Ihrer Person, sondern als Kontrolle der Ausführung zu verstehen. Ein guter Betrieb kennt die Prüfpunkte und baut von vornherein danach.
Was danach kommt
Mit der Bescheinigung ist die Anlage betriebsbereit, aber der Kontakt endet nicht. Die Abgasanlage wird regelmäßig gekehrt und überprüft, und in bestimmten Abständen steht eine Feuerstättenschau an, bei der die gesamte Anlage betrachtet wird. Der Rhythmus hängt von Bauart, Brennstoff und Nutzung ab und wird Ihnen mitgeteilt.
Verändern Sie später etwas an der Anlage, etwa das Gerät oder die Rohrführung, ist das erneut anzuzeigen. Ein Austausch ist kein Möbelrücken, auch wenn er von außen so aussieht.
Fazit
Die Abnahme ist der Punkt, an dem sich zeigt, ob sauber geplant und gebaut wurde. Sie prüft das Zusammenspiel von Gerät, Rohr, Zug, Abständen und Luft. Halten Sie Anleitung, Datenblatt und den Nachweis des Fachbetriebs bereit, nennen Sie vorhandene Abluftgeräte, und suchen Sie den Kontakt zur zuständigen Stelle schon in der Planung. Dann ist die Prüfung am Ende eine Bestätigung und keine Baustelle.